Hundepass

Anmeldung

zur allgemeinen Sachkunde in DOGHOF


 

  • Im Hundesportverein Schlosshof www.doghof.at, werden regelmäßig Termine zur Absolvierung der allgemeinen Sachkunde angeboten.

 

  • Preis € 75,- pro Person bzw. pro Hundepass Der Hundepass ist von jener Person zu absolvieren, auf welche der Hund angemeldet wird

 

  • Termin:  SONNTAG 07. April 2024 um 13:30 Uhr

 

 

 



Details

zur allgemeinen Sachkunde

 

  • 1 Stunde

Theorievortrag Informationen durch Tierarzt oder Tierärztin

über Gesundheit inkl. Haltung & Pflege sowie

Auswirkungen von Krankheiten auf das Sozialverhalten

 

  • 2 Stunden

Theorievortrag Informationen über den Hund als soziales Lebewesen & Mensch-Hund-Beziehung, Wesen, Verhalten, Lernverhalten, Sprache der Hunde, Stress & Stressvermeidung, Angst- und Aggressionsverhalten, Aggressionsvermeidung, Gehorsam


Für weitere Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.

 






NÖ Hundehaltegesetz &

NÖ Hundehalte-Sachkundeverordnung

NÖ Hundehaltegesetz, LGBl. 4001, Fassung LGBl. Nr. 56/2022 & NÖ Hundehalte-Sachkundeverordnung 2023

 

Ab 01. Juni 2023


  • sind für alle NEU angeschafften Hunde bei der zuständigen Gemeinde, Nachweise für die Absolvierung der allgemeinen Sachkunde (Frist: 6 Monate ab Anmeldung des Hundes) in Form des NÖ Hundepasses sowie eine ausreichende Haftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden (Mindestversicherungssumme € 725.000,- pro Hund) nachzuweisen.

 

  • Für Hunde, die bereits vor dem 1. Juni 2023 gehalten wurden, ist KEIN Sachkundenachweis zu erbringen, allerdings ist bei der Gemeinde die ausreichend angepasste Haftpflichtversicherung bis 1. Juni 2025 zu melden.

 

  • Wird der allgemeine Sachkundenachweis von einer Person einmal erbracht, muss er für weitere Hundehaltungen nicht wiederholt werden.

 

  • Für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential und auffällige Hunde ist der Nachweis der allgemeinen Sachkunde UND die erweiterte Sachkunde innerhalb von 6 Monaten nach Meldung bei der Gemeinde nachzuweisen oder bei einem jungen Hund, bis zum Abschluss des ersten Lebensjahres. Die schon bisher geforderte Haftpflichtversicherung muss bis 1. Juni 2025 auf die anfangs genannte Summe angepasst werden.

 

  • Als Anerkennung der allgemeine Sachkunde gelten außerdem: Begleithundeprüfung mit Verhaltenstest (ÖKV, ÖHU), Jagdhundeprüfung, Assistenz-/Therapiebegleithundeausbildung und Prüfungen div. Einsatz-organisationen (Rettungshunde) Diensthundeführerausbildung, Studium Veterinärmedizin, Sachkundenachweis anderer Bundesländer, Universitätslehrgang „Angewandte Kynologie“ der Vetmeduni Wien

 

 

 

Beschränkung der Hundehaltung

 

  • ab 1. Juni 2023 gilt außerdem NEU: Das Halten von mehr als 5 Hunden in einem Haushalt ist verboten.

 

  • Bei Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotential dürfen nicht mehr als 2 Hunde im Haushalt gehalten werden.

 

 



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